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Volksfesten

Trinkwasserversorgung auf Volksfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen
1. Grundsätzliches:
  Trinkwasser ist ein wichtiges Lebensmittel.
  Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch ungeeignete Installation bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserre-gern und damit zu einer Gesundheitsgefährdung der Besucher kommen.
  Trinkwasser und Wasser für Betriebe, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig hergestellt, behan-delt oder in Verkehr gebracht werden, muss an allen Entnahmestellen den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserver-ordnung entsprechen.
  Die Wasserversorgungsunternehmen garantieren eine einwandfreie Wasserqualität bis zur Überga-bestelle (Hydrant). Von dort bis zum Zapfhahn ist der Betreiber des Leitungssystems dafür verant-wortlich, dass eine Beeinträchtigung des Trink-wassers ausgeschlossen wird. Bei Installation, Betrieb, Transport und Wartung sind daher die gesetzlichen und technischen Anforderungen ein-zuhalten.
 
  2. Technische Anforderungen: 
  .Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsun-ternehmen zur Verfügung gestellten Stand-rohre eingesetzt werden.
  ·Die weiterführenden Anschlussteile wie Roh-re/Schläuche/Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken o. a.) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können. Zwischen dem öffentlichen Versor-gungsnetz und der Anschlussleitung muss ei-ne zugelassene funktionierende Absicherung (Rückflussverhinderer, Rohrtrenner oder der-gleichen) eingebaut werden. Die Absicherung ist auf sichere Funktion zu überprüfen (In-spektion, Wartung).
  ·Mehrere Anschlussleitungen von einem Ent-nahmepunkt aus, sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahme-stellen untereinander auszuschließen.
  ·Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen von Standrohr bzw. Unterverteiler zum Be-nutzer herzustellen.
  ·Die Leitungs- und Schlauch- Querschnitte sind möglichst klein zu wählen, um lange Stillstandszeiten zu verhindern.
  ·Die Anschlussleitung und die angeschlosse-nen Anlagenteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein. Die ver-wendeten Materialien (z. B. Schläuche, Roh-re, Armaturen usw.) müssen für Trinkwasser zugelassen und zertifiziert sein: Schläuche müssen gem. KTW-Empfehlung des Umwelt-bundesamtes und DVGW W 270 geprüft sein (DVGW W 270: Vermehrung von Mikroorga-nismen auf Materialien für den Trinkwasser-bereich. KTW: Einfluss des Materials auf Ge-ruch und Geschmack des Wassers, Chlor-zehrung, Kohlenstoffabgabe)
  ·Rohre und Armaturen, müssen mit einer DIN/DVGW W 270 Registriernummer ge-kennzeichnet sein.
  Normale Garten- oder Druckschläuche sind für den Einsatz unzulässig!
  Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung ge-kennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen.
  Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (Auflagen schaffen). Bei Trinkwas-serentnahme an den Verbrauchsstellen ist - bei direktem Einfließen in z. B. Spülbecken ein Mindestabstand von 2 cm zwischen Wasser-austritt und höchstmöglichem Wasserstand ein-zuhalten - bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten eine Einzelabsicherung (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) vorzunehmen. Bei Missachtung dieser Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.
  3. Betrieb eines mobilen Wasseran-schlusses und Lagerung der Materia-lien:
  Der Betreiber/Benutzer einer Trinkwasseran-schluss- und Entnahmestelle ist für den ord-nungsgemäßen Betrieb  verantwortlich.  Vor dem jeweiligen Gebrauch und nach einem längeren Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig (1-2 m/s Fließgeschwindigkeit) zu spülen (falls erforderlich, ist eine Desinfektion mit zugelassenen und geeigneten Mitteln durchzuführen). Schläuche, Anschluss-kupplungen, Rohrleitungen, Armaturen usw. sind peinlichst sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren.
  Trinkwasser sollte in Behältern nur so kurz wie möglich gelagert werden.
  Behälter und Leitungen sind vor direkter Son-neneinstrahlung und vor Verschmutzung und Zerstörung zu schützen. Die Behälter und Zulei-tungen sind ausschließlich für Trinkwasserzwe-cke zu verwenden.
  Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, even-tuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, nach vollständiger Trocknung (der Innenwan-dung!) mit Blindkupplungen oder Stopfen zu ver-schließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späte-ren Gebrauch auszuschließen.
  Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesund-heitsamt, die Lebensmittelüberwa-chungsbehörde oder an das Wasser-versorgungsunternehmen.
  Märkischer Kreis
  Der Landrat
  Gesundheitsamt
  Abt. Gesundheitschutz / Umweltmedizin
  Bismarckstr. 17, 58762 Altena
  Tel.: 02352/966-60
 
 
 
 
   
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