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Trinkwasserhausanschluss

Der Trinkwasserhausanschluss ist die Verbindung von der Hauptwasserleitung bis in den Hausanschlussraum. Der Hausanschluss endet im Haus an der ersten Absperrung. Nicht zum Hausanschluss gehören Filteranlagen oder Druckbegrenzer. Ebensowenig die Leitung im Haus vom ersten Absperrventil bis zur Zähleranschlussplatte. Der Wasserzähler gehört dem Versorgungsunternehmen. Er muß nach der Eichverordnung entsprechend vom Wasserversorger geeicht werden.
Die Hausanschlußleitung wird in der überwiegenden Zahl in Deutschland als PE-Leitung ausgeführt. Um Beschädigungen zu vermeiden wird die Hausanschlußleitung von der Hauptleitung bis vor der Mauerdurchführung in ein Schutzrohr verlegt.
Reperaturen der Hausanschlussleitungen werden in der Regel vom Wasserwerk bezahlt. Bei Wassergenossenschaften, bei der die Leitungen nicht im Vermögen stehen müssen die Leitungen vom Hausbesitzer selbst bezahlt werden. Dadurch verfälscht sich oft der "Wasserpreis". Die Reperatur eines Wasserhausanschlusses oder die Auswechselung kann mehrere tausend Euro kosten.
Wasserneuanschlüsse wurden von August 2000 bis 2009 mit dem Mehrwertsteuersatz von 19% oder 16% berechnet. Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass nur der ermäßigte Satz von 7% gerechtfertigt ist.
Alle Kunden, die bei ihren Versorger den hohen Mehrwertsteuersatz bezahlt haben, können sich die Differenz wiedergeben lassen.
Dipl.-Ing. Gerd-Wilhelm Klaas, Plettenberg 18.3.2009
   
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