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Kupfer

Kupfer ist eines der wichtigen Spurenelemente für alle Lebewesen.Es ermöglicht die Funktion zahlreicher Proteine und Enzyme, hilft bei der Bildung  von Hämoglobin und übernimmt wichtige Funktionen im zentralen Nervensystem. Kupfer wird laufend aus dem Körper ausgeschieden, weshalb es mit der Nahrung zugeführt werden muss. Die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene tägliche Zufuhr liegt bei 1-2 mg/Tag für Säuglinge und Kinder sowie bei 2-4 mg/Tag für Erwachsene. Die WHO nennt als Mindestzufuhr 20 µg/kg Körpermasse für Erwachsene und 50 µg/kg Körpermasse für Säuglinge.
  
   Haferflocken, Nüsse, Vollkornbrot oder Gemüse enthalten Kupferkonzentrationen, mit denen dieser Bedarf gedeckt werden kann. Als Aufnahmequelle kann von Fall zu Fall aber auch Trinkwasser eine entscheidende Rolle spielen. Zwar erreichen die Kupferkonzentrationen in Oberflächen- und Grundwasser normalerweise nur wenige µg/l. Kupferne Leitungsrohre der Hausinstallationen, wie sie in den alten Bundesländern bei etwa 60-70 % aller Haushalte eingesetzt sind, können aber durch unvermeidliche Korrosionsvorgänge zu Kupfergehalten bis zur Höhe von mehreren mg/l im Trinkwasser führen. Besonders hohe Werte können dann auftreten, wenn Wasser mit pH-Werten von unter 7 durch kupferne Rohre geleitet wird.
   Bei weichen Wasser sollte keine Kupferinnenleitungen für die Installation der Wasserleitung benutzt werden.
 
  Siehe auch die Untersuchung des Umweltministeriums  hierunter
  Kupfer im Trinkwasser keine Gefahr für Säuglinge
 
  Umweltbundesamt Presse-Information
  Berlin, den 26.02.2003
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  V.i.S.d.P.: Thomas Hagbeck, Pressesprecher
  Adresse: Postfach 330022, 14191 Berlin, Telefon: (030) 8903-2215, -2250,-2226,
  Telefax: 030-8903-2798
  E-mail: thomas.hagbeck@uba.de, Internet: www.umweltbundesamt.de
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  Kupfer im Trinkwasser - Keine Gefahr fuer Saeuglinge
 
  Studie des Umweltbundesamtes beweist Sicherheit des Trinkwassergrenzwertes fuer Kupfer
 
  Eine ueberhoehte Belastung des haeuslichen Trinkwassers mit Kupfer gilt seit vielen Jahren als moegliche Ursache fuer fruehkindliche Leberschaeden. Zur Klaerung dieses Zusammenhangs foerderte das Umweltbundesamt (UBA) eine umfangreiche Studie des Zentrums fuer Arbeits- und Umweltmedizin der Georg-August-Universitaet Goettingen. Ihr wichtigstes Ergebnis: Wenn zum Zubereiten von Trockenmilch kupferhaltiges Trinkwasser verwendet wird, besteht keine Gefahr, dass ein Saeugling leberkrank wird, sofern der Kupfergrenzwert (Wochenmischwert) der Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV 2001) eingehalten ist. Das ist dann zuverlaessig gewaehrleistet, wenn zum Anruehren der Trockenmilch immer nur frisch abgelaufenes Trinkwasser verwendet wird. Diese Vorsichtsmaßnahme ist unabhaengig vom Installationsmaterial immer bei der Ernaehrung von Saeuglingen einzuhalten, sollte aber auch allgemein bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden.
 
  Kupfer kann in nennenswerten Mengen als Korrosionsprodukt ins Trinkwasser gelangen - vor allem dann, wenn das Trinkwasser in kupfernen Hausinstallationen laengere Zeit steht. Wird das Wasser dann zum Anruehren von Trockenmilch verwendet, nehmen die Saeuglinge mit der angeruehrten Milch Kupfermengen auf, die hoeher sind als vom kindlichen Stoffwechsel benoetigt.
 
  Doch dass selbst diese Mengen nicht giftig sind, haben nun die Goettinger Forscher mit Unterstuetzung des UBA bewiesen. In mehreren tausend Haushalten Berlins sowie Goettingens und Umgebung prueften sie, ob Saeuglinge, die nicht gestillt, sondern fuer laengere Zeit unter Verwendung von mit Trinkwasser angeruehrter Trockenmilch ernaehrt wurden, an „kupferassoziierter fruehkindlicher Leberzirrhose“ erkranken koennten.
 
  Zu diesem Zweck untersuchten sie in 1.674 niedersaechsischen Haushalten sowie in 2.619 Haushalten Berlins das Leitungswasser auf Kupfer. Außerdem ermittelten sie, welche Kupfermengen von Saeuglingen mit der angeruehrten Trockenmilch aufgenommen worden waren.
 
  Mehrere hundert Saeuglinge, die wahrscheinlich ueber einen laengeren Zeitraum Kupferkonzentrationen zwischen 0,8 Milligramm pro Liter (mg/l) bis 3,3 mg/l in
 
  der Flaeschchenmilch ausgesetzt waren, wurden klinisch-diagnostisch, teils auch klinisch-biochemisch auf die Moeglichkeit einer Fruehschaedigung der Leber durch Kupfer untersucht.
 
  Bei keinem dieser Saeuglinge wurden Anzeichen einer Leberfunktionsstoerung diagnostiziert, die auf die Kupferaufnahme mit Trinkwasser zurueckzufuehren gewesen waere. Auch die statistische Auswertung der individuellen klinisch-biochemischen Parameter lieferte keinerlei Hinweis auf eine (Frueh-)Schaedigung der Leber durch Kupfer.
 
  In einigen Haushalten war der Stagnations-Richtwert der noch bis Ende 2002 gueltigen Trinkwasserverordnung von 1990 in Hoehe von 3 mg/l im Tagesmittel erreicht oder sogar ueberschritten. Ab 1. Januar 2003 muss laut TrinkwV 2001 an den Entnahmestellen des Trinkwassers im Haushalt im Wochenmittel sogar ein Grenzwert von nur 2 mg/l Kupfer eingehalten werden.
 
  Unter dem Aspekt der Vorsorge erscheint zwar auch dieser neue Grenzwert noch zu hoch. Dennoch ist die gesundheitliche Sicherheit nicht beeintraechtigt, sofern er eingehalten wird. Selbst seine gelegentliche Ueberschreitung birgt kein Gesundheitsrisiko. Dies bestaetigen die nunmehr verfuegbaren epidemiologischen Daten erstmals auf wissenschaftlicher Grundlage.
 
  Unabhaengig davon gilt aus Gruenden der allgemeinen gesundheitlichen Vorsorge und Belastungsminderung weiterhin folgende Empfehlung von UBA und Bundesinstitut fuer Risikobewertung (BfR): Verwenden Sie zum Zubereiten von Saeuglingsnahrung nur frisches Trinkwasser! Lassen Sie abgestandenes Wasser deshalb vorher kurz aus der Leitung ablaufen, denn frisches Wasser ist belastungsaermer. Sie erkennen es daran, dass es kuehler aus der Leitung kommt als das abgestandene Wasser.
 
  Die dafuer zusaetzlich gebrauchte Wassermenge ist gering und kann anderweitig verwendet werden z.B. als Gießwasser fuer Blumen.
 
  Berlin, den 26.02.2003
 
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  Die Studie „Epidemiologische Untersuchung zum Risiko fruehkindlicher Lebererkrankungen durch Aufnahme kupferhaltigen Trinkwassers mit der Saeuglingsnahrung“ ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 07/03 erschienen, umfasst 184 Seiten und kostet 10,00 Euro. Sie ist erhaeltlich bei Werbung und Vertrieb, Wolframstr. 95-96, 12105 Berlin, Telefon 030/2 11 60 61, Fax: 2 18 13 79.
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