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Notversorgung

Jedes Wasserwerk hat dafür zu sorgen, dass Trinkwasser jederzeit in ausreichender Menge für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Das ist eine originäre Aufgabe einer jeden Stadt oder jeder Gemeinde.
Die Städte und Gemeinden haben diese Verpflichtung an ihre Versorger weitergegeben.
Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie das Jahrhunderthochwasser in Sachsen, können die Wasserwerke nicht in allen Teilen des Versorgungsgebietes diese Verpflichtung erfüllen.
Für solche Fälle oder bei Wasserrohrbrüchen treffen die Wasserwerke Vorsorge.
Wie kann die Notversorgung gesichert werden.
1.) Es werden in öffentlichen Straßen Standrohre auf die Hydranten aufgesetzt.
2.) Es wird ein Tankwagen mit Trinkwasser zur Verfügung gestellt.
3.) Es können Trinkwasserkanister zur Verfügung gestellt werden.
4.) Das Technische Hilfswerk oder die Bundeswehr kann transportable Wasseraufbereitungsanlagen aufbauen und bedienen.
Die Gesundheitsämter sind sofort bei Bekanntwerden zu informieren.
Die Notversorgung muß so schnell wie möglich durch die normale Trinkwasserversorgung ersetzt werden. 
   
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